sicherlich kann er Dasjenige aber nicht pro private zwecke. er darf ausschließlich mit den Datensammlung aus beruflichen gründen darauf nach greifen außerdem jene bearbeiten bzw nutzenIch habe es derzeit mit zwei Datenschutzbeauftragen von Behörden zu tun, die beide Anstalten machen eher den Schaden von ihrer Behörde abzuwenden wie zuzugeben d